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Wertungsordnung - 2.5 Kostenübernahme
DWZ/Elo
Übersicht Info zur DWZ Wertungsordnung    2.1 Themenbeschr.    2.2 Grundlage ...    2.3 Verfahren ...    2.4 Funktionsträger    2.5 Kostenübernahme    3.1 DSB-Grundlagen    3.2 Richtlinien    4.1 Ziel    4.2 Komponenten    4.3 Mindestpartien    4.4 Restpartien    4.5 Gewinnerwartung    4.6 Punkterwartung    4.7 Punkterwartung    4.8 Turnierleistung    4.9 Folge-DWZ    4.10 Einordnung    5. Regeländerung    6.1 Wertungszahlen    6.2 Voraussetzungen    6.3 Fristen    7.1 Richtlinien    7.2 Organe    7.3 Veröffentlichung    7.4 Computer    7.5 Turniercode    7.6 Daten    8. Richtlinien    Anhang 1.1    Anhang 1.2    Anhang 1.3    Anhang 2.1    Anhang 2.2    Anhang 2.3    Anhang 2.4    Anhang 2.5 Elo (FIDE-Rating) Kontakt Reklamationen Webmasterinfo Datenbank Turniere
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  2.5 Kostenübernahme

2.5.1 Wertungsreferenten

Die Kosten der Wertungsreferenten tragen diejenigen Organisationen, deren Vorständen sie angehören oder denen sie zugeordnet sind. Die Kosten der Wertungszentrale mit ihren Referenten trägt der DSB entsprechend seinem jeweiligen Haushaltsplan und der Finanzordnung. Bei Zusammenkünften der Wertungskommission trägt der DSB die Fahrtkosten. Die übrigen Ausgaben sind von den Landesverbänden bzw. von der DSJ zu tragen.

2.5.2 Auswertungsgebühren

Für die DWZ-Auswertung von Turnieren, bei denen ein Startgeld erhoben wird, wird den Veranstaltern für die Spieler, die mindestens € 10,-- zahlen, vom Wertungsreferenten eine Gebühr in Rechnung gestellt. Für diese Spieler wird je € 0,50 als Kostenbeteiligung erhoben. Eine Verdopplung der Gebühr erfolgt, wenn die Spielerdaten gemäß 7.6.1.4.1 nicht vollständig sind oder die Spielresultate gemäß 7.6.1.4.3 nicht mit zum DWZ-Wertungsprogramm kompatiblem Datenformat eingereicht werden. Der DSB und die Landesverbände können für ihre Bereiche abweichende Regelungen treffen.
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