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Wertungsordnung - 4.3 Mindestanzahl wertbarer Partien
DWZ/Elo
Übersicht Info zur DWZ Wertungsordnung    2.1 Themenbeschr.    2.2 Grundlage ...    2.3 Verfahren ...    2.4 Funktionsträger    2.5 Kostenübernahme    3.1 DSB-Grundlagen    3.2 Richtlinien    4.1 Ziel    4.2 Komponenten    4.3 Mindestpartien    4.4 Restpartien    4.5 Gewinnerwartung    4.6 Punkterwartung    4.7 Punkterwartung    4.8 Turnierleistung    4.9 Folge-DWZ    4.10 Einordnung    5. Regeländerung    6.1 Wertungszahlen    6.2 Voraussetzungen    6.3 Fristen    7.1 Richtlinien    7.2 Organe    7.3 Veröffentlichung    7.4 Computer    7.5 Turniercode    7.6 Daten    8. Richtlinien    Anhang 1.1    Anhang 1.2    Anhang 1.3    Anhang 2.1    Anhang 2.2    Anhang 2.3    Anhang 2.4    Anhang 2.5 Elo (FIDE-Rating) Kontakt Reklamationen Webmasterinfo Datenbank Turniere
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  4.3 Mindestanzahl wertbarer Partien

4.3.1 Spieler mit DWZ

Nur ein Gegner mit vorhandener oder in dem gemeinsamen Turnier erworbener DWZ reicht bereits für eine Aktualisierung der Spieler-DWZ aus. Wenn keiner der Gegner eine DWZ besitzt oder erwirbt, kann keine Folge-DWZ berechnet werden.

4.3.2 Spieler ohne DWZ

Eine Erstberechnung für Spieler ohne DWZ ist nur dann möglich, wenn einschließlich eventueller Restpartien (siehe 4.4) wenigstens 5 Gegner mit Wertungszahlen - vorher vorhanden oder in dem gemeinsamen Turnier erworben - vorliegen (Ausnahme siehe 4.7.3.2).
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