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17. August 2013
Die Antwort kann nur ein eindeutiges Nein sein. Zwar kann die Mitgliederversammlung auch einen Vereinsvorsitzenden aus dem Verein ausschließen. Dazu bedarf es aber folgender Voraussetzungen:
- das Thema „Ausschluss des Vereinsvorsitzenden“ muss auf die Tagesordnung gesetzt werden
- dem Vereinsvorsitzenden ist vorher rechtliches Gehör zu gewähren
- der Vereinsvorsitzende hat selbstverständlich das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Er kann von dieser Versammlung nicht ausgeschlossen werden.
Fundstelle: OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.12.2001, 3 W 272/01