1. März 2021
Auf dem außerordentlichen Kongress in Magdeburg am 22./23. August 2020 wurde beschlossen, dass auf dem nächsten Kongress am 12.Juni 2021 über eine Beitragsordnung abgestimmt werden soll. Der Badische Schachverband hatte den folgenden Antrag gestellt, dem die Mehrheit der Delegierten zugestimmt hat: Antrag Baden (Vor der Abstimmung wurde der Antrag insofern geändert, dass die neue Beitragsordnung erst auf dem nächsten Kongress vorgestellt und dann zur Abstimmung gestellt werden soll.)
Das Präsidium wurde also vom Kongress beauftragt, einen Entwurf für eine Beitragsordnung zu erstellen. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus folgenden Personen bestand: Armin Winkler, Diana Skibbe, Gregor Johann, Guido Springer, Hans-Jürgen Weyer, Jürgen Dammann, Lennart Quante, Marcus Fenner, Oliver Scharf, Ralf Chadt-Rausch, Ullrich Krause, Wolfgang Erben
Der Antrag aus Baden zielt im Wesentlichen darauf ab, dass die passiven Mitglieder nur noch die Hälfte des Beitrages an den DSB zahlen sollen. Daraus ergab sich die zentrale Frage: Was bedeutet „passive Mitgliedschaft“? Diese Frage wird in den einzelnen Landesverbänden unterschiedlich beantwortet. Das Kennzeichen „p“ in der Mitgliederverwaltung MIVIS bezieht sich auf die Spielberechtigung und nicht auf die Mitgliedschaft und wird in den Turnierordnungen der einzelnen Landesverbände ebenfalls unterschiedlich gehandhabt.
Nach ausführlichen Diskussionen über verschiedene Modelle wird die Arbeitsgruppe dem Kongress vorschlagen, dass es zukünftig drei Arten von Mitgliedschaften geben soll: Aktiv / Zweitspielrecht / Passiv. Hier die Gegenüberstellung der zurzeit vorhandenen Optionen in MIVIS und dieser neuen Mitgliedsarten:
MIVIS | Beitragsordnung | Beitragshöhe |
a | Aktiv | 100% |
p | Zweitspielrecht | 100% |
Passiv | 50% |
Die Mitgliedsart „Passiv“ entspricht dem Wunsch der Antragsteller, für die im Wortsinne passiven Mitglieder (also solche, die nicht am Spielbetrieb teilnehmen) nur die Hälfte des Beitrages zu berechnen. Das gilt für alle Altersklassen, obwohl die Anzahl der passiven Mitglieder im Jugendbereich nicht besonders hoch sein sollte. Der Beschluss des a. o. Kongresses sieht übrigens auch vor, dass die neue Beitragsordnung eine Verpflichtung der Landesverbände enthalten soll, alle passiven Vereinsmitglieder auch tatsächlich dem DSB zu melden. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Antrages, der bei erfolgreicher Umsetzung zu einer Erhöhung der Mitgliedszahlen und damit zu einem Ausgleich der vermutlich zu erwartenden Beitragsrückgänge führen könnte.
Der Entwurf für die neue Beitragsordnung wird jetzt mit den Landesverbänden besprochen und die finale Version wird rechtzeitig vor dem Kongress veröffentlicht.
Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe danken und dabei zwei Schachfreunde besonders hervorheben, ohne dadurch die Arbeit der anderen abzuwerten: Jürgen Dammann und Guido Springer haben mehrere Entwürfe für die Beitragsordnung vorgelegt und es auch mit Fassung getragen, wenn diese nicht die Zustimmung der Arbeitsgruppe gefunden haben. Auch in einer am Ende nur zweiseitigen Ordnung steckt viel mehr Arbeit, als auf den ersten Blick sichtbar ist - insbesondere dann, wenn es sich um eine neue Ordnung handelt.
Ullrich Krause
DSB-Präsident
Hier noch die Links zu den einzelnen Videokonferenzen:
Erste Videokonferenz am 01.10.2020
Zweite Videokonferenz am 15.10.2020
Dritte Videokonferenz am 29.10.2020
Vierte Videokonferenz am 12.11.2020
Fünfte Videokonferenz am 26.11.2020
Sechste Videokonferenz am 10.12.2020
Siebte Videokonferenz am 07.01.2021
Achte Videokonferenz am 21.01.2021
Neunte Videokonferenz am 04.02.2021
Zehnte Videokonferenz am 18.02.2021
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 23856