18. September 2005
Rechtstipps für Vereine, Teil 9
Was bedeutet eigentlich Entlastung?
Bei Entlastungen in geheimer Abstimmung bekommen Vorstandsmitglieder immer wieder ihren "Denkzettel". Im ungünstigsten Fall meldet sich niemand zu Wort, aber der Vorstand oder eines seiner Mitglieder erfahren z. B. keine Entlastung. Was bedeutet dies?
Entlastung bedeutet:
*Billigung der Geschäftsführung
*Anerkennung der geleisteten Arbeit
*Ausspruch des Vertrauens für die Zukunft
*Freistellung von Schadensersatzansprüchen
Letzter Punkt ist der wichtigste. Natürlich gilt die Entlastung dann nicht, wenn der Mitgliederversammlung Sachverhalte unbekannt waren. Dann führt die Entlastung nicht zur Befreiung von Schadensersatzansprüchen.
In der Praxis üblich ist es, dass über die geheime Entlastungsabstimmung das einzelne Vorstandsmitglied einen Denkzettel erhält. Vereinsrechtlich ist dies nicht der Sinn der Entlastung.
Ernst Bedau
Bundesrechtsberater DSB
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 3838