8. Januar 2006
Rechtstipps für Vereine, Teil 12
Zum Abschluss dieser Serie empfehle ich allen Vereinsvorständen, sich bei ihrem zuständigen Landesschachbund und Landessportbund genau über Art und Umfang bestehenden Versicherungsschutzes zu informieren.
Dies ist von Landesverband zu Landesverband vollkommen verschieden. Es gibt Landessportbünde, in denen die Vereine eine Rechtsschutzversicherung abschließen können, selbstverständlich Haftpflichtversicherung, aber auch Versicherungen gegen Diebstahl, Einbruch u. s. w.
Wichtig ist auch die Überprüfung des Unfallversicherungsschutzes. Dringend anraten kann ich den Vereinen, sich auch zu erkundigen, inwieweit Versicherungsschutz besteht, wenn Nichtvereinsmitglieder, z. B. an Schnupperkursen, Werbeveranstaltungen u. s. w. teilnehmen. Wie sind z. B. minderjährige Übungsleiter versichert, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begehen?
Kümmern Sie sich um die Klärung des Versicherungsschutzes, bevor es zu spät ist. Ein Vorstand, der diese Pflicht verletzt und sich darum nicht kümmert und seine Mitglieder nicht unterrichtet, ist im Zweifelsfall immer persönlich schadensersatzpflichtig.
Ernst Bedau
Bundesrechtsberater DSB
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