8. September 2005
Rechtstipps für Vereine, Teil 8
Vorstand haftet für Schwarzkasse
In vielen Vereinen gibt es schwarze Kassen, gerne auch Kameradschaftskassen u. s. w. genannt. Wenn der Vorstand dies weiß und duldet, haftet er persönlich für Unregelmäßigkeiten, die entstehen können.
Im entschiedenen Fall hatte der Kassenwart mit Kenntnis des Vorstands Vereinsgelder auf einem privaten Konto angelegt. Er hatte mit diesen Geldern spekuliert, so dass sie nicht mehr an den Verein zurückgezahlt werden konnten. Für diesen Schaden haftete nicht nur der eigenmächtige Kassenwart, sondern auch die Mitglieder des Vorstands ihrem Verein gegenüber persönlich.
Ernst Bedau
Bundesrechtsberater DSB
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 3813