8. Juli 2014
Hat Ihr gemeinnütziger Verein eine Geschäftsstelle oder einen Büroraum (Betriebsstätte), wo ausschließlich ehrenamtliches Personal die Vereinsarbeit erledigt?
Dann entrichten Sie hoffentlich keine Beiträge an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Das ist nämlich nicht erforderlich!
Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie unter http://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen_des_gemeinwohls/index_ger.html
Dank an Günther Klein (SF Bad Hönningen) für diesen nützlichen Hinweis!
Louisa M. Nitsche
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 9916