12. August 2015
Vom 7. bis 9. August tagte das Präsidium des Deutschen Schachbundes in Mannheim. Unter anderem ging daraus eine Änderung der Ordnung für die Auslagenerstattung hervor:
DSB-PKW-Fahrten, bei denen ein Kilometergeld von mehr als 180 Euro (also 600 km zu 30 Cent für Hin- und Rückstrecke) erstattet werden soll, bedürfen grundsätzlich im Voraus einer Genehmigung durch Ralf Chadt-Rausch, Vizepräsident für Finanzen.
Außerdem werden alle Kilometer oberhalb der 600 km-Grenze nicht mit 30 Cent sondern mit 12 Cent vergütet, unabhängig davon, warum die Fahrt mit dem PKW angetreten wird.
Diese Regelung tritt ab dem 1. September 2015 in Kraft.
Louisa Nitsche
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 20098