29. November 2006
Schachvereine mit eigener Homepage machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie geschützte Bilder, Logos u. ä. ohne Genehmigung auf ihrer Homepage verwenden.§ Verein A hatte sich gar nichts dabei gedacht. In einem Artikel auf seiner Homepage verwendete er eine Deutschlandkarte. Diese hatte er sich aus dem Internet herunter geladen und in seinen Vereinstext eingebaut. Pech nur, dass diese Deutschlandkarte urheberrechtlich geschützt war. Der Inhaber der Rechte verlangte vom Schachverein Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten.Und diese Woche im SPIEGEL:
Ein Azubi wurde verklagt, weil er auf seiner privaten Homepage ein Bild eines Models hatte, das er von einer Seite kopiert hat, die das Bild als "Lizenz-frei" deklariert habe. Daraufhin wurde von ihm ein beachtlicher Betrag als "Lizenzkosten" + Anwaltsgebühren verlangt. Der Azubi ging vor Gericht und verlor. Insgesamt waren seine Ausgaben somit höher, als der ursprüngliche Streitwert. In dem Artikel kam dann noch das Kartenbeispiel vor:
... Der kleine Verein hatte nach seinem Umzug in ein neues Spiellokal Straßenplan-Auszüge von einem Internet-Stadtplandienst auf seine Homepage gestellt. Der Schachclub sollte dafür eine "angemessene" Lizenzgebühr von 750 Euro plus Anwaltskosten von 555,60 Euro zahlen. "Kein vernünftiger Mensch .... würde freiwillig 750 Euro für ein Stück Stadtplan zahlen, das man in einer halben Stunde selbst zeichnen könnte."
Nach Hinweisen von Markus Walter, Marc Marian und Ernst Bedau. In wenigen Tagen wird die Seite des Bundesrechtsberaters freigeschaltet, um über solche und ähnliche Vorgänge zu berichten und den Schachspielern Deutschlands eine Datenbank mit vereins- oder schachsportrelevanten Urteilen zur Verfügung gestellt.
Unser Leser Adrian Debbeler fügte heute hinzu: Legal und völlig umsonst kann man das mit Google Maps machen: http://maps.google.de/ Bei uns sieht das dann so aus:
http://schach-im-rampenlicht.de/tiki-index.php?page=Spiellokal
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 4880