24. September 2014
Das Landgericht Berlin hat die von Falko Bindrich gegen den Deutschen Schachbund gerichtete Schadensersatzklage abgewiesen. Falko Bindrich hatte sich in einem Bundesligawettkampf in der Saison 2012/13 geweigert, sein mitgeführtes Handy untersuchen zu lassen und wurde daraufhin durch den Deutschen Schachbund mit einer Sperre von zwei Jahren belegt. Der DSB war allerdings aus formellen Gründen nicht dazu berechtigt, gegen einen einzelnen Spieler einer Bundesligamannschaft eine Sperre zu verhängen. Das Schiedsgericht des DSB hob die Sperre daher kurze Zeit später wieder auf.
Nun verlangte Falko Bindrich vom DSB Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mehr als € 65.000,- und machte eine entsprechende Klage anhängig. Das Gericht hat zwar die Rechtswidrigkeit der durch den DSB verhängten Sperre gesehen, die Klage aber gleichwohl in voller Höhe abgewiesen. Zum einen konnte Falko Bindrich nicht belegen, dass ihm durch die relativ kurze Sperrzeit überhaupt Einnahmeverluste entstanden seien. Zum zweiten bewertete das Landgericht das Mitverschulden von Falko Bindrich als so hoch, dass Entschädigungszahlungen durch den DSB nicht angezeigt sind.
Das Präsidium des Deutschen Schachbundes bedankt sich ganz herzlich bei seinem Prozessvertreter, dem Hamburger Rechtsanwalt André van de Velde.
Fragen können Sie gern per E-Mail an vizepraesident.finanzen@schachbund.de richten.
Michael S. Langer
stellv. Präsident Deutscher Schachbund e.V.
// Archiv: DSB-Nachrichten - DSB // ID 10332