Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit dem Wettkampfbetrieb
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Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit dem Wettkampfbetrieb
20. Juni 2020
Als erster Landesverband des Deutschen Schachbundes beginnt der Landesschachverband Mecklenburg-Vorpommern (LSV) am 20. Juni wieder mit dem Spielbetrieb. Lesen Sie dazu die nachfolgende Mitteilung des LSV-Präsidenten Guido Springer.
Liebe Freunde,
seit 15.06.2020 ist in Mecklenburg-Vorpommern im Freizeit- und Breitensport in "kontaklosen Sportarten", also auch Schach, die Durchführung von Wettkämpfen ohne Zuschauende wieder erlaubt. Gemäß "Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern" musste ein "veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept" erstellt werden, das wir gemäß Verordnung eigentlich erst auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden vorlegen müssen. Sicherheitshalber bat ich staatliche Stellen um Einschätzung und Bewertung des erstellten Konzepts. Der erste Landkreis unseres Bundeslandes kam meiner Bitte bereits nach und antwortete "... Das beigefügte Konzept wurde geprüft und ist in Ordnung. ...". Der im Konzept verwendete Begriff "Wettkampfraum" ist der uns bekannte "Spielbereich" (also nicht das Turnierareal), um den Ämtern nicht erst die eher schachspezifischen Begriffe Turnierareal und Spielbereich und deren Unterschiede erläutern zu müssen.
Im Landesschachverband M-V e.V. finden morgen (20.06.2020) die ersten Wettkämpfe "over the board" wieder statt: die Schülerliga (Mannschaften u12) spielt ihren letzten Vorrundenspieltag.
Viele Grüße Guido Springer
Landesschachverband M-V e.V. Der Präsident Guido Springer
Veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept Sportart Schach
Schach ist eine kontaktfreie Sportart, die im Gegensatz zu anderen Sportarten zusätzlich sehr „bewegungsarm“ stattfindet. Allerdings muss Schach als Sport witterungsunabhängig stattfinden, was auf die Witterung bezogen nur in geschlossenen Räumen risikofrei möglich ist. Auf Basis dieser einleitenden Bemerkungen und der Corona-Öffnung-LVO M-V vom 12.06.2020 (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. B 2126 - 13- 19) ist dieses veranstaltungs- und sportartspezifische Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt. Dieses Konzept umfasst 11 Punkte, bestehend aus Ansprechpartner, Wettkampfbeschreibung und Maßnahmen/Festlegungen.
Beschreibung Schachwettkampf: Schachpartien in Schachwettkämpfen können gemäß Festlegung in den entsprechenden Wettkampfbestimmungen und Spielweise der Sportler zwischen ein paar Minuten und -derzeit im LSV M-V üblich- maximal etwa 6 Stunden dauern. Es sind Tischreihen aufgebaut, auf denen die Schachbretter (Größe Schachbrett ca. 50 cm x 50 cm) ausgelegt werden. Neben den Schachbrettern werden je ein Notationsformular (Format A5) für die beiden Sportler („Weiß“ und „Schwarz“) gelegt und etwa mittig eine Schachuhr gestellt. Im Schachsport sind auch kürzere Wettkampfformen (genannt Blitzschach und Schnellschach) möglich, dort wird auf Notationsformulare verzichtet. Die Tischgröße variiert je Veranstaltungshaus zwischen etwa 70 x 70 cm und etwa 160 x 90 cm. Zwischen zwei Brettern einer Tischreihe kann fast immer ein Abstand von 1,5 m (oft auch 2 m, siehe 10 Leitplanken des DOSB) eingehalten werden. Zwischen Weiß und Schwarz kann jedoch ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, dies ist durch Tischgröße und die Notwendigkeit der Erreichbarkeit der Schachfiguren auf dem gesamten Schachbrett und der Schachuhr bedingt. Der Abstand zwischen Weiß und Schwarz liegt deshalb bei max. 1,0 m.
Abstandsfestlegungen: Solange in Teilbereichen des Sports „... die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden ...“ müssen (beispielsweise im Training, Zitat aus o.g. GVO in Neufassung 12.06.2020, §2 Abs. 5), empfiehlt der LSV M-V seinen Vereinen und anderen Veranstaltern von Schachwettkämpfen auf dem Gebiet des LSV M-V dringend, auf den Tischreihen zwischen je zwei Brettern einen Mindestabstand von 1,5 m und zwischen 2 Tischreihen einen Mindestabstand von 2,5 m einzurichten. Die Vereine und anderen Veranstalter von Schachwettkämpfen auf dem Gebiet des LSV M-V müssen den Sportlern für die Zeit des Aufenthalts am Schachbrett das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfehlen, solange keine entsprechende Änderung der o.g. GVO erfolgt.
Zugangsregelung: Je nach Gegebenheiten des jeweiligen Veranstaltungshauses sollen Eingang zum und Ausgang vom Wettkampf im Einbahnstraßenprinzip gestaltet werden.
Zutrittsberechtigung: Der Wettkampfraum darf, solange die Wettkampfdurchführung ausschließlich ohne Zuschauende erlaubt ist, nur von am Wettkampf beteiligten Sportlern und Schiedsrichtern betreten werden. Allen anderen Personen ist der Zugang zum Wettkampfraum zu verweigern.
Anwesenheitsliste: Es ist eine Tages-Anwesenheitsliste gemäß den hierfür geltenden Datenschutzbestimmungen zu führen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Uhrzeit der Anwesenheit).
Tische und Spielmaterial sollen vor Beginn eines Wettkampftages mit handelsüblichem Reinigungsmittel gereinigt werden.
Raumlüftung: Während des Schachwettkampfes ist je nach Dauer spätestens nach 2 Stunden für mindestens 10 min gründlich zu lüften. Schachwettkämpfe dürfen nicht unterbrochen werden, deshalb ist das Entstehen von Zugluft zu vermeiden und eine entsprechende deutlich häufigere Lüftung anzustreben.
Speisen und Getränke dürfen nicht ausgegeben werden. Die Teilnehmer dürfen sich eigene von zu Hause mitbringen, diese aber nicht mit anderen teilen.
Hygienebestimmungen: Die üblichen hygienischen Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.