9. Dezember 2019
Der DSJ-Geschäftsführer Jörg Schulz wurde am 5. Dezember 2019 unwiderruflich freigestellt. Er ist deshalb nicht mehr befugt, als DSJ-Geschäftsführer aufzutreten. Das DSB-Präsidium hat allerdings keine Einwände, wenn er während seiner Freistellung ehrenamtlich für die DSJ tätig ist, soweit das die DSJ- und DSB-Ordnungen für Angestellte des Deutschen Schachbundes zulassen. Als Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle für die DSJ fungiert zukünftig Frau Astrid Hohl, Telefon 030/300078-15, E-Mail astrid.hohl@schachbund.de
Nachfolgend einige Erläuterungen zu den Hintergründen dieser Entscheidung:
Am 12. November 2019 wurde dem DSJ-Geschäftsführer Jörg Schulz durch den DSB-Geschäftsführer Marcus Fenner mitgeteilt, dass er bis zur DSB-Präsidiumssitzung am 15.November freigestellt sei. Am 15. November 2019 hat das DSB-Präsidium beschlossen, den Arbeitsvertrag des DSJ-Geschäftsführers Jörg Schulz zum 30. Juni 2020 fristgerecht zu kündigen. Der Grund ist das vollständig zerrüttete Vertrauensverhältnis zwischen dem DSB-Präsidium und Jörg Schulz. Am 18. November wurde ihm das Kündigungsschreiben durch den DSB-Geschäftsführer Marcus Fenner übergeben. Jörg Schulz erläuterte dem DSB-Geschäftsführer anschließend, dass er noch zwei Wochen benötigen würde, um einige Tätigkeiten abzuschließen, zu denen auch die Förderanträge der Deutschen Schachjugend an die Deutsche Sportjugend gehörten. Diese hätten eigentlich am 15. November 2019 gestellt werden müssen, eine entsprechende Fristverlängerung bis zum 29. November 2019 war am 14. November 2019 vom DSB erfolgreich beantragt worden. Jörg Schulz wurde dann am 29. November mitgeteilt, dass er noch drei zusätzliche Tage für die Übergabe an Astrid Hohl in der Geschäftsstelle anwesend sein könne und ab dem 5. Dezember 2019 unwiderruflich freigestellt werde.
Ullrich Krause
Präsident des Deutschen Schachbunds
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