18. August 2004
Das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen ist am 1. Juli in Kraft getreten.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Rechtsnorm gesteht dem Nationalen Olympischen Komitee (NOK) für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) die alleinige Verwertung der olympischen Ringe zu. Zudem schützt es die Begriffe "Olympiade", "Olympia" und "olympisch". NOK und IOC können auf Grund der Neuregelung nunmehr Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche bei Schutzverletzungen durchsetzen. Das Olympia-Schutzgesetz gehört zum Garantiepaket der Bundesregierung für das inzwischen gescheiterte Projekt Olympia Leipzig 2012. Veranstaltungen wie "Jugend trainiert für Olympia" oder etwa die "Schach-Olympiade" sind vom Gesetz nicht betroffen.
Holger Schück
Quelle: DSB Presse - Der Artikel- und Informationsdienst des Deutschen Sportbundes Nr. 28/6. Juli 2004.
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