26. September 2016
Mit Wirkung zum 1. August 2016 ist die Sonderwertung in Kraft getreten. Sie bedeutet: Ist bei einem "Ausnahmespieler" die Turnierleistung um mehr als 300 Punkte höher als seine DWZ, so wird er für seine Gegner(!) mit dieser Leistung anstelle seiner DWZ gewertet.
Diese Bedingung tritt nicht so häufig auf wie die bis 1999 gültige Variante. Dennoch werden sich durch die nach dem 1.8. durchgeführten Rekalkulationen bereits etliche Spieler über einen DWZ-Zuwachs von im Schnitt 10 Punkten gefreut haben (Jugendliche gelegentlich auch über deutlich mehr). Wie zu erwarten war, kommt der Sonderwertungsfall häufiger bei kürzeren Turnieren (Mindestpartienzahl 5) verbunden mit größeren DWZ-Unterschieden der Teilnehmer bzw. bei Jugendturnieren vor, seltener dagegen bei Mannschaftssaisons oder hohen gefestigten DWZ.
Sinn und Zweck dieser Wertung ist es, ungewöhnliche DWZ-Minderungen aufzufangen: seien sie verursacht durch zufällige Ausreißerergebnisse oder durch aufstrebende Jugendliche, deren DWZ ja zwangsläufig ihrer Spielstärkeentwicklung hinterherhinkt. Bereits Arpad Elo hat eine solche Regelung empfohlen: Sie trägt - neben weiteren geplanten Maßnahmen - dazu bei, der Neigung des Rating-Systems zur Deflation entgegenzuwirken.
Etwas unbefriedigend ist derzeit die Auswertungsdarstellung. Die Sonderwertung wird nicht gekennzeichnet, auch gibt DeWIS leider z.T. höhere Leistungen an als die maßgeblichen. Wer also genauer wissen will, ob er von einer solchen Wertung profitiert hat, muss ein wenig rechnen:
Mit dem zweiten Ja ist man in den Genuss dieser besonderen Wertung gekommen.
Berthold Plischke
Referent für Systemkontrolle
b.plischke@gmx.de
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