09.07.2007
Immer wieder wird gefragt, wann geheim abgestimmt werden muss. Viele Vereinsmitglieder glauben, es müsse geheim abgestimmt werden, wenn dies von einem Vereinsmitglied beantragt werde. Dies ist falsch. Entscheidend ist die Satzung. Die Regelungen in der Satzung gelten. Enthält die Satzung keine Bestimmung, ordnet der Versammlungsleiter an, wie abgestimmt wird. Ist die Mitgliederversammlung damit nicht einverstanden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Eine allgemeine Regelung auf Anspruch der geheimen Abstimmung kennt das Vereinsrecht nicht.Fundstelle: BGH, NJW 1970 Seite 46
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08.07.2007
NEIN, wir verstecken uns nicht in Osterburg, aber wir können keine Livepartien der Frauen-DEM anbieten, um weiteren Anfragen vorzubeugen. Die in einer Landessportschule stattfindenden deutschen Einzelmeisterschaften, die parallel zu einem mit den deutschen Spitzenspielerinnen besetzten GM-Turnier in Bad Homburg angesetzt wurden, kommt in der Tat auch ohne Turnierseite aus. Nachrichten von der Turnierleitung durch Petra Mense werden von uns (Frauenschachreferentin Ulla Hielscher) in Ergebnissen und Tabellen und Bildern umgesetzt und in einer eigens eingerichteten Unterseite des Frauenschachreferats präsentiert. Vom Ausrichter ist keine Internetseite eingerichtet.
(Archivierte) Turnierseite
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08.07.2007
Wenn die Satzung nichts regelt, kann jeder zum Wahlleiter bestimmt werden.Kann Wahlleiter auch sein, wer selbst zur Wahl steht? Auch dies ist im Gesetz nicht geregelt. Es gibt dazu auch keine Urteile. Man kann also nicht sagen, jemand könne nicht Wahlleiter sein, wenn er selbst kandidiert. Trotzdem ist jeder Verein gut beraten, niemanden zum Wahlleiter zu bestellen, der selbst kandidiert und somit seine eigene Wahl leiten müsste.
Weiterlesen … Wer kann Wahlleiter sein?
07.07.2007
Eine Kündigungserklärung, die der Schriftform bedarf, ist per Telefax unwirksam. Die Schriftform setzt voraus, dass die Urkunde mit der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers dem Empfänger zugegangen sein muss.
Fundstelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2008, 9 SA 416/07
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06.07.2007
Ein Verein klagte gegen seinen früheren Vorsitzenden und Schatzmeister auf Schadensersatz. Bei der Kassenprüfung stellte sich heraus, dass ein erheblicher Fehlbestand in der Kasse vorlag und keine Belege und Unterlagen vorhanden waren. Gleichwohl hatte der Verein dem Vorsitzenden und Kassenwart Entlastung erteilt.Rechtliche Lösung: Grundsätzlich haftet der Kassenwart dem Verein auf Schadensersatz bei Verletzung der Kassenführungspflichten. Die Voraussetzung muss der Verein darlegen und beweisen. Entlastung hat grundsätzlich die Wirkung, dass keine Schadensersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können. Dies gilt aber nur für bekannte Umstände und nicht für unbekannte Tatbestände.
Fundstelle: Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28.05.2008, 7 U 176/07
Weiterlesen … Kassenwart haftet dem Verein auf Schadenersatz für schuldhafte Fehlbeträge
05.07.2007
Da jeder Fall anders gelagert ist, verzichten wir hier darauf, diesen Fall zu schildern. Es ging um eine Jugendfreizeit. 16-jährige Jugendliche hackten Saunaholz. Durch eine unglückliche Konstellation kam es dazu, dass einem der Jugendlichen von einem anderen der Daumen abgehackt wurde. Besonders tragisch ist, dass dieser Jugendliche sehr talentiert Klavier und Saxofon spielte. Interessant sind die Kriterien, mit denen das Gericht hier eine Aufsichtspflichtverletzung verneinte.
Fundstelle: LG Bielefeld, Urteil vom 16.10.2007, 2 O 228/07
Weiterlesen … Immer wieder: Aufsichtspflichtverletzung
04.07.2007
Vereinsbeschlüsse müssen zeitnah angefochten werden. In der Regel wird man eine Anfechtung innerhalb einer Frist von gut einem Monat erwarten können. Wird ein Vereinsbeschluss danach angefochten, kann das Anfechtungsrecht verwirkt sein.
Fundstelle: OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2008, 1 U 450/07-142
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02.07.2007
Jeder Verein kennt die Ressortverantwortlichkeit. Vorstandsvorsitzender, Kassenwart, Jugendleiter u.s.w. Diese Ressortaufteilung führt aber nicht dazu, dass die anderen Vorstandmitglieder keine Verantwortung mehr dafür haben, was in den jeweils anderen Ressorts geschieht. Die Gesamtverantwortung für den Verein bleibt auch bei Ressortverantwortlichkeiten immer bestehen. Allerdings ist die Haftung schwächer ausgestaltet. Entscheidend ist aber eine regelmäßige wechselseitige Information und ein Controlling. Findet dieses nicht statt, kann sich bei haftungsmäßiger Inanspruchnahme ein Vorstandsmitglied mit eigenem Ressort nicht darauf berufen, er sei ja für das andere Ressort nicht zuständig und somit nicht verantwortlich.
Fundstelle: OLG Koblenz, Urteil vom 22.11.2007, 6 U 1170/07
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01.07.2007
Wer haftet, wenn in einer Schachgruppe Gegenstände verlustig gehen, die außerhalb des Übungsraumes verwahrt werden, z.B. Kleidung, Fahrrad u.s.w.? Entscheidend ist, dass die Vereinsverantwortlichen eine klare Weisung erteilen, wo die Aufbewahrung zu erfolgen hat. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist von der Aufsichtsperson zu überwachen und zu kontrollieren. Erfolgt eine solche Kontrolle und Überwachung nicht, und werden die Gegenstände z.B. an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle gelagert und gehen sie dort verloren, kommt eine Haftung der Aufsichtperson und somit des Vereins in Betracht.
Fundstelle: LG Wuppertal, Urteil vom 29.11.2007, 16 O 56/07
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30.06.2007
Liebe Schachfreunde,
auch 2007 schreibt der DSB wieder einen "Tag des Schachs" aus. Gesucht werden Vereine und Schachgruppen, die was "auf die Beine" stellen im öffentlichen Raum. Sei es in der Fußgängerzone oder im Schwimmbad, auf der grünen Wiese oder vor ihrem örtlichen Supermarkt: Ganz egal. Hauptsache, Sie kriegen die Leute zum Schachspielen. Mindestens einmal am Schachbrett gesessen und die Figuren bewegt haben - das sollte schon sein. Lassen Sie sich Ihre Aktion quittieren und wenn Sie ganz fleißig waren, gehören Sie mitunter zu den Preisträgern des Wettbewerbs: Ein Land spielt Schach - Am Tag des Schachs!
http://www.tagdesschachs.de
Der Tag des Schachs - immer am letzten Augustwochenende, mithin für 2007 am:
25. oder 26. August 2007 - ganz wie Sie selbst entscheiden!
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29.06.2007
Auch, wer berechtigt ist, den Verein zu vertreten oder für den Verein Handlungen vorzunehmen, kann sich bei pflichtwidrigem Verhalten selbstverständlich gegenüber dem Verein schadensersatzpflichtig machen.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 14.01.2008, II ZR 245/06
Weiterlesen … Regresspflicht trotz Vertretungsberechtigung
28.06.2007
Am vergangenen Wochenende tagte die Kommission Leistungssport in Dortmund – aufgrund der kürzlich stattgefundenen Neuwahlen in veränderter Besetzung:
Horst Metzing (Sportdirektor), Uwe Bönsch (Bundestrainer), Bernd Vökler (Bundesnachwuchstrainer), Elisabeth Pähtz (Aktivensprecherin), Alexander Naumann (Aktivensprecher), Oswald Bindrich (Sachsen), Christan Bossert (Baden) und Bernd Rosen (DSJ). Als zeitweiligen Gast durfte der Kommissionsvorsitzende Klaus Deventer (Referent für Leistungssport) den neuen Präsidenten des DSB, Prof. Dr. Robert von Weizsäcker, begrüßen.
Weiterlesen … Kommission Leistungssport verurteilt Turnierausstieg ohne triftigen Grund
28.06.2007
Für die steuerrechtlichen Verpflichtungen eines Vereins haften die Vorstandsmitglieder immer persönlich mit ihrem Privatvermögen.Grund: Der Vorstand hat die Vereinsgeschäfte so zu organisieren, dass die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen des Vereins gewährleistet ist. Geschieht dies nicht, haftet der Vorstand persönlich mit seinem Privatvermögen.Ausnahme: Ressortprinzip. Es bedarf einer schriftlichen internen Aufgabenzuweisung, Aufgabenabgrenzung mit klarer Regelung der Verantwortlichkeiten. Auch in diesem Fall greift jedoch die Haftung der anderen Vorstandsmitglieder ein, wenn Unregelmäßigkeiten erkennbar waren oder die üblichen, standardmäßigen Kontrollen nicht durchgeführt worden sind.Grundsätze der Haftung: Grundsätzlich kann das Finanzamt völlig willkürlich sich das Vorstandsmitglied für die Haftung heraussuchen, das aus der Sicht des Finanzamtes am zahlungskräftigsten ist. Es muss nicht erst zunächst gegen den Verein vorgegangen werden.
Weiterlesen … Immer wieder: persönliche Vorstandshaftung