01.01.2007
Der Fall: Bei einer Lohnsteueraußenprüfung wird festgestellt, dass der Sportverein für seine bezahlten Sportler und Trainer zu steuerlichen Nachforderungen verpflichtet ist.Vorsicht: Der Verein ist berechtigt, die auf dem Arbeitnehmer entfallende Steuer im Innenverhältnis nach § 426 BGB oder nach § 670 BGB von diesem zurückzufordern. Geschieht dies nicht, wendet der Verein dem Arbeitnehmer diese Beträge noch einmal zu, wie Arbeitslohn. Dieser unterliegt dann erneut der Lohnsteuer.
Fundstelle: Finanzgericht Köln, Urteil vom 21.02.2006, 9 K 1197/03
Weiterlesen … Vereinsvorstand haftet für Steuerschulden des Vereins
01.01.2007
Die steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen wird deutlich erleichtert. Für Spenden bis zu 200,00 € reicht künftig der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung als Nachweis. Auch der Spendenabzug beim Spender wird vereinfacht, indem der Gesetzgeber die Spendenhöchstgrenze auf 20 % der Jahreseinkünfte angehoben hat.Änderungen auch bei der Haftung für falsche Spendenbescheinigungen: Der Aussteller einer falschen Zuwendungsbestätigung oder falsch verwendeten Zuwendungen des Ausstellers haftet nicht mehr mit 40 % sonder nur noch mit 30 %. Die Haftung bei der Gewerbesteuer wird dagegen von 10 % auf 15 % der falsch ausgestellten Zuwendungsbestätigung oder der falsch verwendeten Zuwendung erhöht.
Weiterlesen … Erleichtertes Spendenrecht
01.01.2007
Nach dem neuen § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz könne alle, die sich nebenberuflich im gemeinnützigen oder kirchlichen Bereich engagieren, einen Steuerfreibetrag von jährlich 500,00 € geltend machen, wenn sie nicht bereits nach anderen Regelungen steuerfreie Vergütungen erhalten.
Weiterlesen … Der Fokus-Steuerfreibetrag ist 500,00 € p. a.
01.01.2007
Für den Zweckbetrieb sportlicher Veranstaltungen galt bisher für die Bruttoeinnahmen (Eintrittsgelder, Gebühren für Sportkurse u. s. w.) eine Zweckbetriebsgrenze von 30.678,00 € p. a. Diese Einnahmengrenze wurde rückwirkend zum 01.01.2007 auf 35.000,00 € p. a. angehoben. Dieser Betrag ist steuerfrei. Das gilt auch für die bisher gültige Besteuerungsgrenze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Verkauf von Speisen und Getränken, Werbeeinnahmen u. s. w.).
Weiterlesen … Anhebung der Einnahmengrenze für Vereine
01.01.2007
Vereinsmitglieder haben einen durchsetzbaren Anspruch darauf, eine Kopie der Mitgliederliste zu fordern. Sie müssen dazu ein rechtliches Interesse vorweisen, z. B. bei Geltendmachung von Minderheitsrechten (Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung o. ä.).
Fundstelle: LG Saarbrücken, Urteil vom 17.07.2007, 16 O 106/07
Weiterlesen … Einsicht in die Mitgliederliste
01.01.2007
Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt den Schaden, den der Verein erleidet, wenn eine für den Verein mit Geldangelegenheiten beauftragte Einzelperson widerrechtlich Gelder aus der Vereinskasse abzweigt und für private Zwecke einsetzt.Tipp: Den eigenen Versicherungsschutz prüfen und beim LSB nach Versicherungsschutz fragen.
Weiterlesen … Hat Ihr Verein eine Vertrauensschadenversicherung?
01.01.2007
Vereinsgelder gehören nicht auf schwarze Kassen. Trotzdem gibt es solche schwarze Kassen häufig. Geht dieses Geld „verloren“, ist also verschwunden, veruntreut oder entwendet worden, haftet der wissende Vereinsvorstand.
Fundstelle: OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2003, 7 U 175/01
Weiterlesen … Der Vereinsvorstand haftet für schwarze Kassen bei Verlust
01.01.2007
Immer wieder machen Vereine Fehler bei rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Es kommt immer darauf an, wer nach der Satzung den Verein vertritt.Im entschiedenen Fall hatte der Verein einen Vorstand. Dieser bestand aus sieben Mitgliedern. Es gab einen weiteren Geschäftsführenden Vorstand, der aus dem 1. und 2. Vorsitzenden bestand. Es hieß dann in der Satzung: „Beide gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich“.Bei der ersten Kündigung unterschrieben der 2. Vorsitzende und zwei weitere Vorstandsmitglieder. Ergebnis: Die Kündigung war unwirksam, da der 1. Vorsitzende nicht mit unterschrieben hatte. Bei der folgenden Kündigung hatte der 1. Vorsitzende allein unterschrieben. Auch diese Kündigung war natürlich unwirksam. Es fehlte die Unterschrift des 2. Vorsitzenden.
Fundstelle: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 02.05.2007, 18 SA 1919/06
Weiterlesen … Fehlerhafte Vereinskündigung
01.01.2007
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsschutz fehlt oder unvollständig ist. Besonders bei ehrenamtlicher Tätigkeit muss der Versicherungsschutz geklärt sein. Niemand sollte ehrenamtlich tätig werden, der sich nicht vorher ehrenamtlich erkundigt hat, wofür Versicherungsschutz besteht und wofür nicht. Auch für Vereine ist dies existentiell wichtig. Der Verein und auch der Vereinsvorstand machen sich schadensersatzpflichtig, wenn sie den Versicherungsschutz „verschlampen“ und die Ehrenamtlichen im Unklaren lassen. Unfälle oder selbstverschuldete Schäden sind oft nicht abgedeckt.Tipp: Die Broschüre „Sicherheit im Ehrenamt“, herausgegeben vom Informationszentrum der deutschen Versicherer, gibt umfassende Informationen. Sie ist kostenlos herunterzuladen unter www.gdv.de.
Weiterlesen … Versicherungsschutz und nochmals Versicherungsschutz
01.01.2007
Spielgemeinschaften sind keine eingetragene Vereine, sondern Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Hier gilt im Rechtsverkehr: Zu nennen sind:
die genaue Bezeichnung der Spielgemeinschaft (Name),
Angabe der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
Geschäftsführer der Spielgemeinschaft,
Anschrift der Spielgemeinschaft.
Weiterlesen … Pflichtangaben in Emails bei Spielgemeinschaften
01.01.2007
In offiziellen Emails eines Vereins sind folgende Angaben aufzunehmen:
Name des Vereins mit Zusatz e. V.,
Name und Bezeichnung der Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB,
Anschrift des Vereins,
Registergericht und Registernummer.
Weiterlesen … Pflichtangaben in Emails von Vereinen
01.01.2007
Der Fall: Der Sportler erlitt bei Ausübung des Sports einen Unfall. Er hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Der Verein hatte für ihn ebenfalls eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Sportler verschwieg bei seiner privaten Unfallversicherung das Bestehen der Vereinsversicherung.Folge: Die private Versicherung entzog den Leistungsanspruch wegen falschen Angaben und bekam vor Gericht Recht.
Fundstelle: OLG Oldenburg, Urteil vom 12.12.1997, 2 U 195/97
Weiterlesen … Verlust von Versicherungsschutz bei falschen Angaben
01.01.2007
Bei Schachvereinen wird dies selten vorkommen, bei anderen Sportvereinen eher. Oft sind Mitglieder verpflichtet, Arbeitsleistungen zu erbringen. Hier die wichtigsten Besonderheiten:
Arbeitsleistungen müssen nur erbracht werden, wenn dies in der Satzung geregelt ist.
Ereignet sich dann ein Unfall, besteht kein Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft.
Es kann aber Versicherungsschutz über eine vom Verein abgeschlossene Unfallversicherung bestehen. Wird die Arbeitsleistung aber für den Verein ohne Satzungsverpflichtung erbracht, dürfte in der Regel Versicherungsschutz über die BG bestehen.
Unser Tipp: Bevor Vereine Arbeitseinsätze erwägen, sollten sie sich rechtlich genau über die Konsequenzen und die Konstruktionswege informieren.
Weiterlesen … Vorsicht bei Arbeitsverpflichtungen für Vereinsmitglieder
01.01.2007
Grundsätzlich darf der Spender auf die Richtigkeit der Spendenbescheinigung vertrauen, es sei denn:
er hat die Spendenbescheinigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt,
ihm war die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt,
ihm war die Unrichtigkeit in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt,
mit der „Zuwendung“ war eine Gegenleistung verbunden und der „Spender“ hat dies gewusst,
dem Spender sind Umstände bekannt, dass die Zuwendung nicht so verwendet wird, wie es auf der Spendenbestätigung vermerkt ist.
Fundstelle: Verwaltungsanweisung Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 17.11.2006, IV 301-S2223-35/06
Weiterlesen … Vertrauensschutz für Spender!?