1. Januar 2006
Vereine, die ein Gästebuch ins Netz stellen, in das alle Besucher Kommentare und Bemerkungen einstellen können, trägt für den Inhalt dieses Gästebuchs die volle Verantwortung.
Rechtswidrige, beleidigende oder ehrverletzende Äußerungen im Gästebuch sind mindestens einmal wöchentlich zu kontrollieren und dann sofort zu löschen. Ansonsten droht dem Verein eine Klage auf Beseitigung. Diese kann mit erheblichen Kosten für den Verein verbunden sein.
Fundstelle: Urteil LG Trier, 4 O 106/00
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8958