1. Januar 2006
Es gibt Vereine, die Arbeits- und Dienstpflichten für ihre Mitglieder festlegen möchten, z. B. Einsätze bei Festen u. s. w.
Lösung: Solche Arbeitsleistungen sind eine andere Form von Mitgliedsbeiträgen. Sie müssen in der Satzung geregelt sein. Dabei kommt es auf präzise Formulierungen an. Aus der Satzung muss hervorgehen, welche Arbeiten und Dienste konkret von den Mitgliedern zu erbringen sind. Sollen Arbeitspflichten der Mitglieder durch Geldzahlungen abgelöst werden können, bedarf es dazu ebenfalls einer klaren Satzungsgrundlage.
Tipp: Es sollte klar festgeschrieben sein, mit welchem Geldbetrag eine Arbeitsstunde abgegolten werden kann. Selbstverständlich können bei ausreichender Satzungsgrundlage die Einzelheiten auch in einer Ordnung fest geregelt werden.
Wichtig: Es besteht kein Unfallversicherungsschutz bei der Berufsgenossenschaft für Vereinsmitglieder bei Erfüllung einer mitgliedschaftlichen Arbeitsverpflichtung.
Tipp: Der Verein sollte hier für einen Versicherungsschutz durch Abschluss einer Unfallversicherung sorgen. In der Regel ist der Verein über den zuständigen Landessportbund insoweit versichert. Auf jeden Fall sollte man sich beim LSB erkundigen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9006