1. Januar 2006
Auch Vereine führen Bücher und Aufzeichnungen, Inventare und große Vereine Bilanzen. Grundsätzlich beträgt die Aufbewahrungsfrist für solche Unterlagen 10 Jahre.
Für Geschäftsbriefe, Lohnunterlagen, Spendenbescheinigungen u. s. w. beträgt die Aufbewahrungsfrist 6 Jahre.
Mit Ausnahme der Jahresabschlüsse können die Unterlagen auch auf Datenträgern aufbewahrt werden. Nähere Informationen bitte bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt einholen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8990