1. Januar 2006
Dieser Fall wird in kleineren Schachvereinen selten vorkommen. Trotzdem ist es möglich, dass ein Nicht-Vereinsmitglied in ein Vorstandsamt gewählt wird. Rechtlich ist dies zulässig. Es stellt sich dann die Frage, ob dieses Vorstandsmitglied an Mitgliederversammlungen des Vereins teilnehmen darf. Wenn die Satzung nichts regelt, ist diese Frage zu verneinen. Ein Teilnahmerecht an Mitgliederversammlungen eines Vereins haben nur Vereinsmitglieder.
Tipp: Da diese Konstellation unbefriedigend ist, sollte ein Verein, der sich das Recht vorbehält, auch Nicht-Vereinsmitglieder in Vorstandsämter wählen zu dürfen, in der Satzung klar regeln, ob dieses Mitglied an der Mitgliederversammlung teilnehmen darf. Ein Stimmrecht hat dieses Vorstandsmitglied allerdings nicht. Es ist ja nicht Vereinsmitglied.
Fundstelle: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.05.2006, 3 W 197/05
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8989