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27. Juni 2007
Immer wieder tauchen Fragen zur Amtszeit des Vorstandes auf. Folgende Fälle kommen unter anderem vor:
- Es gibt die Wahl eines Vorstandes auf unbestimmte Zeit.
- Wenn ein Amtsinhaber vor Ablauf der Wahlzeit ausfällt (Tod, Rücktritt), empfiehlt sich eine Satzungsregelung zur kommissarischen Vorstandsbestellung (Kooption).
- Schon bei der Wahl können Ersatzmitglieder für Vorstandsämter gewählt werden (Nachrücker).
- Denkbar sind auch in gewissem Umfang Personalunionen. Mehr Informationen im Vereinsbrief Steuern-Buchführung-Recht unter www.iww.de.