1. Januar 2006
Im BGB gibt es keine Bestimmung, innerhalb welcher Frist gegen Beschlüsse des Vereins und seiner Organe gerichtlich vorgegangen werden kann, falls die Auffassung vertreten wird, diese Beschlüsse seien nichtig oder anfechtbar.
Folge: Es besteht für den Verein lange Zeit ein Schwebezustand und eine Unsicherheit über die Rechtslage.
Tipp: In der Satzung kann eine Frist aufgenommen werden, innerhalb derer die betroffenen Mitglieder gegen ihrer Meinung nach unwirksame Beschlüsse vorgehen müssen. Satzungsbeispiel: Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit oder auf Anfechtung von Vereinsbeschlüssen können nur binnen einer Frist von ... ab Beschlussfassung gerichtlich geltend gemacht werden.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9008