5. Juli 2007
Da jeder Fall anders gelagert ist, verzichten wir hier darauf, diesen Fall zu schildern. Es ging um eine Jugendfreizeit. 16-jährige Jugendliche hackten Saunaholz. Durch eine unglückliche Konstellation kam es dazu, dass einem der Jugendlichen von einem anderen der Daumen abgehackt wurde. Besonders tragisch ist, dass dieser Jugendliche sehr talentiert Klavier und Saxofon spielte. Interessant sind die Kriterien, mit denen das Gericht hier eine Aufsichtspflichtverletzung verneinte.
Fundstelle: LG Bielefeld, Urteil vom 16.10.2007, 2 O 228/07
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8569