1. Januar 2006
Sachverhalt: Der Verein ist auf Information durch die Mitglieder angewiesen, z. B. Adressenänderung, Änderung der Bankverbindung.
Zwar ist das Vereinsmitglied bereits aus den allgemeinen Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben, gehalten, dem Verein diese Informationen zugängig zu machen. Trotzdem ist es empfehlenswert, hier eine entsprechende Satzungsregelung aufzunehmen.
Tipp: Der Verein sollte in einer Satzungsbestimmung diejenigen Informationsverpflichtungen, auf die er seitens seiner Mitglieder Wert legt, verankern, also:
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9013