16. Januar 2007
Unter www.schutzrechte-online.de kann jeder Nutzer nachschauen, ob Marken geschützt sind oder nicht. Es kommt immer wieder, auch bei Schachvereinen vor, dass Markenschutzverletzungen stattfinden. Z.B. werden in der Vereinszeitung geschützte Fotos abgedruckt. Es werden im Internet Anfahrwege zu Vereinslokalen irgendwelchen Routenplanern entnommen. All dies ist rechtswidrig und kann für die Vereine sehr, sehr teuer werden. Bei einer Markenschutzverletzung muss der Verein mit Unkosten, Strafgebühren u.s.w. von mindestens 1.000 € rechnen. Zahlreiche – auch Schachvereine – haben hier schon bitteres Lehrgeld bezahlen müssen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8581