8. Januar 2007
Benutzt ein Vereinsverantwortlicher sein privates Fahrzeug und erleidet dabei mit eigener Fahrlässigkeit einen Unfall und muss daraufhin sein Fahrzeug repariert werden, tritt zwar in der Regel die Kaskoversicherung des Vereins in Kraft. Mietwagenkosten sind aber während der Reparaturzeit in der Regel nicht versichert.
Tipp: Auch hier Art und Umfang des Versicherungsschutzes klären.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8589