1. Januar 2006
Wenn die Satzung nichts regelt, kann auch eine vereinsfremde Person, also auch ein außenstehender Dritter, in ein Vereinsamt gewählt werden. Wenn das nicht gewünscht wird, muss der Verein dies in seiner Satzung anders regeln.
Tipp: Wenn der Verein will, dass nur Vereinsmitglieder in ein Vorstandsamt gewählt werden können, so soll dies klar durch eine Mussvorschrift zum Ausdruck kommen und nicht etwa durch eine Kann- oder Sollvorschrift.
Fundstelle: OLG Frankfurt, Urteil vom 23.12.2004, 16 U 81/04
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8962