1. Januar 2006
Auch hier macht das Gesetz keine Vorschriften. Der Ort muss verkehrsüblich und zumutbar erreichbar sein. Der Versammlungsraum muss gewährleisten, dass die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Vorsicht bei minderjährigen Vereinsmitgliedern: Hier könnte eine Mitgliederversammlung in einem Waldlokal problematisch sein, da ja das minderjährige Vereinsmitglied dann möglicherweise mit dem Fahrrad dorthin fahren und nachts bei Dunkelheit wieder zurückfahren müsste. Dies könnte problematisch sein.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8974