1. Januar 2006
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder, sowohl die stimmberechtigten als auch die nichtstimmberechtigten. Die nichtstimmberechtigten Mitglieder haben das Recht, an den Beratungen mitzuwirken. Die Satzung kann hier andere Regelungen vorsehen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8976