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1. Januar 2006
Der Versammlungsleiter hat folgende Aufgaben:
- Eröffnung der Versammlung,
- Feststellung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit,
- Bekanntgabe und Feststellung der Tagesordnung,
- Frage, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung und die Ordnungsgemäßheit der Einladung bestehen,
- Gewährleistung, dass während der Mitgliederversammlung die Vorschriften der Satzung und der Vereinsordnungen eingehalten werden,
- Leitung der Wahlen (mit Ausnahme seiner eigenen),
- Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses,
- Einhaltung der Hausordnung,
- Schließung der Versammlung.