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1. Januar 2006
Abstimmen dürfen nur Geschäftsfähige. Ein Minderjähriger bedarf der Zustimmung seiner Eltern, abstimmen zu dürfen. Oft wird in der Beitrittserklärung zum Verein von den Eltern gleich mit unterschrieben, dass diese damit einverstanden sind, dass der Minderjährige seine Mitgliedsrechte ausüben darf. Auf keinen Fall dürfen die Eltern für das Kind abstimmen.
Tipps:
- Der Minderjährige darf ohne Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen.
- Der Minderjährige oder einer seiner gesetzlichen Vertreter darf teilnehmen und abstimmen.
- Sowohl der Minderjährige als auch der gesetzliche Vertreter sind von der Teilnahme an Abstimmungen ausgeschlossen.
- Der Minderjährige erhält ein eigenes Stimmrecht ab einem bestimmten Lebensalter (z. B. ab Vollendung des 16. Lebensjahrs).