1. Januar 2006
Oft taucht die Frage auf, ob ein Vorstandsmitglied mehrere Ämter bekleiden kann, z. B. das Amt des 2. Vorsitzenden in Personalunion mit dem Amt des Schriftführers.
Hier muss man unterscheiden: Wenn die Satzung eine Regelung vorsieht, so ist es durchaus erlaubt, dass ein Vorstandsmitglied in Personalunion mehrere Vorstandsämter inne haben kann. Es ist allerdings in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob es hier Begrenzungen gibt. Mit Sicherheit kann ein Vorstandsmitglied nicht alle Ämter in Personalunion auf sich vereinen. Es wird hier also gewisse natürliche Grenzen geben. Einige Ämter schließen sich von der Sache her aus. Selbstverständlich kann nicht der 1. Vorsitzende zugleich das Amt des 2. Vorsitzenden inne haben. Da der Schatzmeister eine Sonderstellung hat, kann er nicht zugleich 1. oder 2. Vorsitzender sein, wohl aber möglicherweise Schriftführer oder Materialwart oder Jugendwart. Man wird also jeden einzelnen Fall gewissenhaft prüfen müssen und gegebenenfalls ist es sinnvoll, mit dem Registergericht vorher darüber zu sprechen.
Wenn die Satzung keine Regelung enthält, ist die Rechtslage in Literatur und Rechtsprechung umstritten. Es gibt keine eindeutige Regelung. Man sollte sich vorher bei seinem zuständigen Registergericht erkundigen, was dort toleriert wird.
Fundstelle: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.1989, 3 WX 25/89
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8985