Der Beitrag ist älter als 1 Jahr und der Inhalt möglicherweise nicht mehr aktuell!
1. Januar 2006
Auch hier entscheidet in 1. Linie die Satzung. Wenn die Satzung keine Regelungen beinhaltet, gilt Folgendes:
Prüfungsumfang
- Überprüfung der Kassenführung
- Überprüfung der Bestandsdokumentation
- Überprüfung auf wirtschaftliche Mittelverwendung
- Überprüfung auf sachliche Rechtfertigung der Ausgaben sowie rechnerische Richtigkeit und korrekte Dokumentation mit Belegen
- Überprüfung von Abweichungen zu den festgelegten Haushaltsmitteln, falls ein Haushaltsplan oder ein entsprechender Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstands besteht
Wichtig: Die Kassenprüfung beschränkt sich also nicht nur darauf, ob die Ausgaben- und Einnahmenbelege vollständig und richtig sind und mit dem Kassenbestand übereinstimmen. Es findet auch eine inhaltliche Prüfung nach obigen Kriterien statt.
Kassenprüfungsbericht
Der Bericht der Kassenprüfer ist mündlich oder schriftlich abzugeben. Er bildet die Grundlage für die Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.
Stellung der Kassenprüfer
- die Kassenprüfer sind unabhängig und unbefangen
- kein Kassenprüfer darf dem Vorstand oder einem Organ des Vorstands angehören
- Kassenprüfer können aber Mitglied des Erweiterten Vorstands oder eines anderen Vereinsorgans sein (ist aber nicht empfehlenswert)
- der Kassenprüfer muss kein Vereinsmitglied sein (Ausnahme: die Satzung sieht eine Mitgliedschaft des Kassenprüfers vor)
Haftung des Kassenprüfers?
Der Kassenprüfer haftet nur in Ausnahmefällen, wenn er manipuliert oder Rechtswidrigkeiten deckt. Ansonsten haftet der Vereinsvorstand auch dem Verein gegenüber.
Prüfungsmaßstäbe
- Prüfung auf Vollständigkeit
- Prüfung auf sachliche Zuordnung
- Prüfung auf zeitliche Zuordnung
- Prüfung auf wirtschaftliche Mittelverwendung (z. B. Skonti-Nutzung, Vermeidung von Mahnkosten, Inkassogebühren u. s. w. Wurden Außenstände, z. B. Mitgliedsbeiträge, eingetrieben?)
Unterlagen der Kassenprüfer
- den Kassenprüfern müssen alle Unterlagen zugängig gemacht werden, insbesondere Bücher, Journale, Kassenbücher
- alle Belege müssen vorgelegt werden
- selbstverständlich müssen alle Kontoauszüge vorgelegt werden
- werden Mitarbeiter beschäftigt, müssen sämtliche Lohnunterlagen vorgelegt werden
- bei Inventaren muss das Inventar- und Anlagenverzeichnis vorgelegt werden
Tipps für den Prüfbericht
- der Prüfbericht soll zu den obigen Bereichen und Kriterien Stellung nehmen
- Mängel, Beanstandungen und Missstände sind aufzuzeigen. Die Kassenprüfer sollen, müssen aber nicht, Empfehlungen und Ratschläge für die zukünftige Handhabung geben
- die Kassenprüfer sollen eine Empfehlung geben, ob aus ihrer Sicht der Vorstand entlastet werden kann oder nicht. Daran ist die Mitgliederversammlung aber nicht gebunden.
Muster für Kassenprüfungsberichte
Auf den Abdruck wird hier verzichtet. Adresse zum Downloaden: www.iww.de