1. Januar 2006
Erste Voraussetzung der Beschlussfähigkeit ist eine ordnungsgemäße Einladung. Alle Mitglieder müssen zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen werden, auch Nichtstimmberechtigte, z. B. Minderjährige. In der Einladung ist bekannt zu geben, wann und wo die Versammlung stattfindet. Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind anzugeben. Die Form der Einladung ist ohne Regelung in der Satzung die schriftliche Einladung, persönlich gerichtet an jedes einzelne Vereinsmitglied. Die Satzung kann aber Abweichungen enthalten, z. B. Einladung per Amtsblatt, Veröffentlichung in der Tagespresse u. s. w. Dies muss allerdings in der Satzung genau bezeichnet sein.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8969