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1. Januar 2006
Immer wieder kommt es vor, dass Mitglieder ihren Mitgliedsbeitrag nicht bezahlen. Was kann der Verein tun?Der Verein hat verschiedene Möglichkeiten:
- Der Verein kann dem Mitglied eine Frist setzen und ihm für den Fall, dass innerhalb der Frist nicht gezahlt wird, den Vereinsausschluss androhen und ihn dann entsprechend der Satzung durchführen.
- Neben dieser Maßnahme oder anstelle dieser Maßnahme kann auch der Mitgliedsbeitrag per gerichtlichem Mahnbescheid geltend gemacht werden. Hierzu sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.
- Will der Verein das Mitglied nicht gleich ausschließen, kommt auch eine Suspendierung der Mitgliedschaftsrechte nebst vorläufigem Ausschluss vom Spielbetrieb in Betracht. Dazu bedarf es allerdings einer Grundlage in der Satzung.
- Oft wird der Mitgliedsbeitrag im Zusammenhang mit einem Vereinswechsel nicht bezahlt. Hier gab es früher die Praxis, dass der alte Verein das Mitglied für den neuen Verein „nicht freigab“. Diese früher gängige Praxis ist unwirksam. Die Freizügigkeit eines Mitglieds, zu der auch sein Recht gehört, den Verein wechseln zu können, darf nicht wegen einer Beitragsschuld beim alten Verein eingeschränkt werden. Vereins- oder Verbandsordnungen, die eine solche Möglichkeit vorsehen, sind unwirksam.