1. Januar 2006
Immer wieder kommt der Fall vor, dass ein Vereinsmitglied behauptet, aus dem Verein ausgetreten zu sein und der Vorstand dies bestreitet.
Grundsätzlich muss ein Vereinsmitglied, das sich auf den Vereinsaustritt beruft, nachweisen, dass seine Austrittserklärung dem Verein zugegangen ist. Es genügt nicht, wenn das Mitglied eine Vereinsliste vorlegt, in der er als Mitglied gestrichen wurde oder nicht mehr aufgeführt wird. Dies könnte letztlich auf einem Versehen beruhen.
Tipp: Empfang der Austrittserklärung vom Vorstand quittieren lassen oder Zustellung der Austrittserklärung per Einschreiben/Rückschein. Hier kann natürlich eventuell behauptet werden, in dem Kuvert habe sich keine Austrittserklärung befunden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will: Zustellung der Austrittserklärung über den Gerichtsvollzieher an den Vereinsvorstand.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8999