1. Januar 2006
Ein Verein hatte ausländische Studenten und einen professionellen Spieler gegen Bezahlung in seiner Mannschaft eingesetzt. Der Verein hatte die Beschäftigungsverhältnisse mit den Studenten als sozialversicherungsfrei behandelt und für den professionellen Spieler nur im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Eine Betriebsprüfung kam zu einem anderen Ergebnis: Das Sozialgericht beurteilte alle 3 Beschäftigungsverhältnisse als sozialversicherungspflichtig:
Fundstelle: SG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2005, S 25 KR 4401/01
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9002