1. Januar 2006
Für Schachvereine in der Regel wohl relativ uninteressant.
Wichtig: Teilnehmergebühren, Startgelder u. s. w. sind steuerfrei. Dies gilt natürlich nicht für sonstige Einnahmen, die der Schachverein aus Anlass einer Veranstaltung hat, wie z. B. Einkünfte aus Bewirtschaftung. Hier gelten aber auch erhebliche Freigrenzen.
Tipp: Rechtzeitig vor der Veranstaltung beim zuständigen Finanzamt nachfragen oder beim zuständigen Landessportbund (LSB).
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8960