12. Januar 2007
Es gibt verschiedene Rechtsvorschriften, die auf den „Verbraucher“ abgestellt sind. Verbraucher sind in der Regel natürliche Personen, in der Regel dürfen diese nicht Selbständige sein. Eingetragene Vereine fallen nicht unter die Gruppe der Verbraucher und können somit deren besondere Schutzrechte nicht in Anspruch nehmen.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8585