1. Januar 2006
Grundsätzlich ist für eine Austrittserklärung/Kündigung eines Vereinsmitglieds die Schriftform vorgesehen. Dazu genügt auch eine telekommunikative Übermittlung, z. B. durch:
Wichtig: Die telekommunikative Übermittlung muss eindeutig den Absender identifizierbar machen. In der Regel bedarf es dazu zumindest einer eingescannten Unterschrift.
Ergebnis: Austrittserklärungen und Kündigungen eines Vereinsmitglieds sind grundsätzlich auch per Email möglich.
Tipp: Da es auf den Zugang der Erklärungen ankommt, sollte das Vereinsmitglied hier dafür sorgen, dass er den Zugang an den Verein dokumentieren kann.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8987