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7. Januar 2007
Trifft der Verein eine Fehlentscheidung und wird dafür haftbar gemacht, so kommt es auf den Versicherungsschutz an:
- Wenn der Verein entsprechend Versicherungsschutz hat, ersetzt die Versicherung den sogenannten reinen Vermögensschaden. Oft allerdings nur in geringem Umfang (Begrenzung des Versicherungsschutzes auf Höchstbeträge).
- Wird auch der Vereinsvorstand persönlich in Haftung genommen, bedarf es einer Vermögensschadenszusatzversicherung.
Tipp: Den genauen Versicherungsschutz beim zuständigen Landesschachbund oder Landessportbund klären.