1. Januar 2006
Es bleibt zu hoffen, dass dies in Schachvereinen nicht vorkommt. In großen Vereinen liest man darüber gelegentlich.
Grundsätzlich gilt: Vorstandsmitglieder können sich nicht gegenseitig ausschließen.
Grund: Meinungsverschiedenheiten im Vorstand sollen nicht über den Weg des Ausschlusses geregelt werden. Grundsätzlich kann der Vorstand nur durch das Organ abberufen werden, das ihn bestellt hat. Dies ist in der Regel die Mitgliederversammlung.
Fundstelle: BGH, Urteil vom 06.02.1984, II ZR 119/83
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8995