1. Januar 2006
Eltern haften nicht automatisch für die Mitgliedsbeiträge ihrer minderjährigen Kinder. Eine Haftung der Eltern besteht nur, wenn diese eine entsprechende Verpflichtung eingegangen sind.Der Verein hatte das minderjährige Kind als Mitglied aufgenommen. Der Beitrag wurde nicht bezahlt. Die Eltern trennten sich. Keines der Elternteile wollte den Beitrag bezahlen. Der Verein hatte Glück. Er hatte alles richtig gemacht. Beide Elternteile hatten die Beitrittserklärung für das Kind unterschrieben. In der Beitrittserklärung war die Verpflichtung der Eltern formuliert, dass jeder Elternteil für den Mitgliedsbeitrag des Kindes aufzukommen hat. Der Verein hätte auch einen anderen rechtlichen Weg gehen können. Wer sich dafür interessiert, bitte im Archiv nachlesen.
Fundstelle: AG Lüneburg 50 C 1/06, Urteil vom 08.03.2006 - die Entscheidung kann dort gegen Gebühr angefordert werden
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8947