1. Januar 2006
Diese Zweifelsfrage ist aktuell geklärt: Für Rechtsstreitigkeiten über 1-Euro-Jobs ist nicht das Arbeitsgericht, sondern das Sozialgericht zuständig.
Fundstelle: BAG, Beschluss vom 08.11.2006, 5 AZB 36/06
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9001