1. Januar 2006
Fragestellung: Was passiert, wenn ein Verein durch mehrere Vorstandsmitglieder vertreten wird und in der Satzung geregelt ist, dass jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam für den Verein handeln müssen?
Es entsteht dann eine Kollision mit den Bankbedingungen. Die Bankbedingungen verlangen, dass für die Vertretung im Online-Verfahren nur eine Einzelperson zuständig ist.
Tipp: Es ist folgende Satzungsregelung zu empfehlen: Für die Teilnahme am Online-Banking-Verfahren kann der Vorstand im Innenverhältnis festlegen, welches der Vorstandsmitglieder die Zugangsberechtigung zum Onlineverfahren für den Verein erhalten soll.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 9005