1. Januar 2007
Ehrenamtlich Tätige in gemeinnützigen Vereinen können sich freiwillig durch den Verein bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gegen Arbeitsunfälle versichern. Der jährliche Versicherungsbeitrag zur Zeit: 2,70 € p.a.
Wichtig: Nur, wenn der Versicherungsschutz auch hergestellt und bei der VBG erfolgt, besteht der Versicherungsschutz. Sonst nicht.
Tipp: Der Versicherungsschutz ist so preiswert, dass kein Verein auf ihn verzichten sollte. Weiterhin ist die namentliche Benennung gegenüber der VBG erforderlich.
// Archiv: DSB-Nachrichten - Recht // ID 8919